Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jutta Einhaus – Pferdegestütztes Coaching – Stand März 2019

1. Anmeldung / Vertragsabschluss

Anmeldungen müssen direkt Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching-  vorgenommen werden. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und mir zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und mich wirksam. Beide erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des gegenseitigen Vertrages an.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsdauer

Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching-  verpflichtet sich, die Leistungen zu erbringen, welche gemäß der Auftragsbestätigung zugesichert wurden.  Sonderwünsche können gegen anfallende Mehrkosten erbracht werden.
Bei regelmäßigen Terminen gelten, diese bis auf Widerruf mindestens 5 Werktage vor dem nächsten Termin, als bindend vereinbart.

3. Aufsichtspflicht und Verantwortung

Bei begleiteten Gruppen durch einen Betreuer einer Einrichtung, hat er bei Minderjährigen und / oder Behinderten weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe. Der Klient versichert, dass bei Minderjährigen Einverständniserklärungen der jeweiligen Personensorgeberechtigten und der Haftungsausschluss vorliegen.

4. Zahlungen

Die von dem Klienten geschuldete Zahlung ist unverzüglich mit Übersendung der Rechnung fällig.  Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching-  ist berechtigt, folgende Vorauszahlungen zu verlangen, die nach Aufforderung sofort fällig sind:

Nach Buchung/Auftragserteilung ist eine Anzahlung über 50 % des Gesamtbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist fällig zwei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen.
Regelmäßige stattfindende Termine, wie die 14tägigen Kleingruppen werden monatlich nach Erbringung der Leistung fällig.

5. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Klienten

Der Klient kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies muss mittels eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Stornierung wird dem Klienten folgender Anteil der Auftragssumme in Rechnung gestellt:

Veranstaltungen wie Workshops, Seminare, Teamtrainings, Geburtstage oder sonstige vereinbarten Veranstaltungen.
Rücktritt ab Buchung bis 30 Tage vor Beginn: 20% des Preises Stornogebühr
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Beginn: 50% des Preises,
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Beginn: 70% des Preises,
Rücktritt von 7 Tage bis Beginn: 80% des Preises.

Sie haben die Möglichkeit privat einen Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel bei der ERGO abzuschließen

Ausgenommen hiervon sind die Einzelcoachings und regelmäßig stattfindenden Termine, wie Coaching Gruppen, Offene Gruppen und Einzelcoachings.
Hier gilt:
Absage bei Gruppen oder Einzelcoachings bis 48 Stunden vor Beginn 50% des Preises. Nicht abgesagte Termine werden zu 100% berechnet.

Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, weil der Klient verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100% der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Klienten entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Klient eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Klienten bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zzgl. der entstehenden Kosten erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Stornierung (Ziffer 5.) in Kraft.

6. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching-  die Aktivität kurzfristig absagen. Will der Klient auf keine der ihm angebotenen Ersatztermine umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Veranstaltung kann von Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich gemacht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

7. Abbruch der Aktivität durch den Klienten

Bricht ein Klient die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Klient.

8. Teilnahmebedingungen

Die Pferde, mit denen die Aktivitäten durchgeführt werden, sind es gewohnt und dafür ausgebildet, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer. Ein sich erschreckendes Pferd kann fluchtartig und nicht kontrollierbar reagieren. Mit Unterschrift auf einem Haftungsausschluss vor Beginn des Termins, bestätigen Sie, dass Sie sich dieses Restrisikos bewusst sind und Sie während der Veranstaltung die Verantwortung für sich selbst tragen. Eine Haftung von Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching- ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe der Seminargebühr begrenzt in Bezug auf „sonstige Schäden (die nicht aus Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper resultieren). Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornobestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Klient keinen Anspruch auf Rückerstattung.

09. Ausrüstung

Leihweise überlassene Ausrüstung oder Materialen müssen sorgfältig behandelt werden und bei Beschädigung oder Verlust, kommt der Teilnehmer für den Wiederbeschaffungswert auf.

10. Nutzungsrechte

Die von Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching- angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum der Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching- und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht (auch nicht auszugsweise genutzt oder umgesetzt werden.

11. Beanstandungen

Beanstandungen oder erlittene Schäden sind Jutta Einhaus -Pferdegestütztes Coaching sofort bekannt zu geben und müssen von ihr bestätigt werden. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu spät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

 

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